Schon im Februar dieses Jahres hat die SPD-Fraktion auf die Gefahren hingewiesen, die sich aus der Änderung des § 107 der Gemeindeordnung (GO) in NRW ergeben. CDU und FDP gefährden mit diesen Plänen die Existenz der Bad Honnef AG, dem stadteigenen Versorgungsunternehmen. Herr Dr. Papke, FDP Fraktionsvorsitzender im Landtag, hat die Honnefer SPD seinerzeit höchstpersönlich für ihre Auffassung gescholten. In der Zwischenzeit müssen die politischen Repräsentanten der schwarz-gelben Koalition zur Kenntnis nehmen, dass sie mit landesweitem und parteiübergreifendem Widerstand gegen die geplanten Änderungen konfrontiert sind.
So hat der Verband der Kommunalen Unternehmer (VKU) eine Reihe von Aktionen gegen die plante Änderung organisiert. An ihr haben sich 230 Kommunen beteiligt.
Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB) schreibt nach seiner Anhörung im Landtag dazu: Die beabsichtigte Verschärfung des § 107 GO würde die grundsätzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung erheblich schwächen.
Worum geht es? Für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen muss in der Zukunft ein dringender öffentlicher Zweck erforderlich sein. Bestandsschutz für bestehende Einrichtungen und Tätigkeiten soll garantiert werden. Diese dehnbare Formulierung vernebelt die Problematik.
Die SPD Fraktion hat sich erneut mit diesem Thema befasst und gefragt, was diese Verschärfung für die Bad Honnef AG (BHAG) bedeutet. Die Honnefer Bürger wissen, was sie an ihrer BHAG haben. Wie im Jahresbericht der BHAG nachzulesen ist, kann die Gesellschaft mit ihrer Geschäftspolitik dem Vergleich mit anderen Gesellschaften durchaus standhalten.
Diese günstige Situation kann sich aber nach Verabschiedung der geplanten Gesetzesverschärfung schnell und drastisch ändern, wenn man sich die Auswirkungen ansieht. Der neue §107 sichert den Status quo, aber erlaubt keine Weiterentwicklung der Geschäftsfelder. Eine Firma, die sich nicht weiterentwickeln kann, ist dem schleichenden Tod ausgesetzt. Der Kunde der BHAG und Bürger von Bad Honnef erwartet, dass ihm sein ortsansässiger Versorger neben dem Kerngeschäft auch weitere Dienstleistungen anbietet. Hier hat die BHAG in den letzen Jahren neue Ideen zum Nutzen ihrer Kunden entwickelt. Welche Möglichkeiten ihr für die Zukunft bleiben, ist ungeklärt.
Heute kann die BHAG sich neue Geschäftsfelder eröffnen, Verbindungen eingehen und kundenfreundlich anbieten. Nur wenn die Möglichkeit der Fortentwicklung eventuell auch über die Stadtgrenzen hinaus bestehen bleibt, kann die BHAG durch Weiterentwickung Konkurrenten von außen Paroli bieten. Hat sie diese Möglichkeit nicht mehr, muss sie im Konkurrenzkampf unterliegen. Dynamik ist für jedes Unternehmen zwingend. Heute kann die BHAG diesen Anforderungen noch genügen. Was wird daraus in der Zukunft nach Verabschiedung des geplanten neuen § 107?
Von der geplanten Gesetzesänderung wären in NRW eine ganze Anzahl städtischer Unternehmen betroffen. Der Wegfall kommunaler Unternehmen führt letztlich zu einer Verringerung der Wettbewerber und ist damit nicht zum Nutzen, sondern wird sich zu Lasten der Kunden auswirken, auch der Bad Honnefer BHAG Kunden.
Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass die BHAG auch viele Aufträge an ortsansässige Unternehmen vergibt. Wie sähe das denn aus, wenn ein Großer die Versorgung übernimmt? Hätte er denn überhaupt Kontakt oder Beziehungen zu den mittelständischen Unternehmen der Stadt? Würde ein Großer dasselbe Engagement für die Stadt, ihre Vereine und Organisationen zeigen, wie die BHAG?
Aus der Sicht der Honnefer SPD Fraktion verändert der angestrebte § 107 GO eine bestehende, ausgewogene Situation bei der Versorgung der Bürger in NRW. Erfahrungen der Vergangenheit werden ignoriert. Es wir damit ein erkennbar falscher politischer Weg eingeschlagen. CDU und FDP spielen die Bedeutung der Gefahren in Diskussionen stets herunter. Der in der Anhörung im Landtag parteiübergreifende Widerstand zeigt, dass die geplante Änderung in der Bevölkerung nicht mehrheitsfähig ist. Wir sehen Gefahren auf die wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit der BHAG zukommen, wenn das Gesetz in der geplanten Form verabschiedet wird. Deshalb unterstützen wir die Kampagnen von Vereinen und Verbänden, die die Verabschiedung des neuen § 107 GO verhindern., fasst Klaus Katzenberger die Diskussion zusammen.